Kurzantwort: Mit einem BundID-Konto können Bürgerinnen und Bürger digitale Verwaltungsleistungen nutzen und sich dabei mit einem geeigneten Zugangsmittel ausweisen. Welche Identifikation ein Antrag verlangt, entscheidet der jeweilige Onlinedienst.
Die BundID ist kein einzelner Online-Antrag und kein allgemeines Verzeichnis aller Behördenleistungen. Sie ist ein Nutzerkonto, das verschiedene Verwaltungsportale und Onlinedienste für Anmeldung, Identifikation und Rückmeldungen verwenden können. Die eigentliche Leistung, etwa ein Antrag, liegt weiterhin bei der zuständigen Behörde.
Wofür ist die BundID da?
Wer einen Verwaltungsantrag digital stellt, muss je nach Vorgang nachweisen, wer er oder sie ist. Die BundID bündelt dafür mehrere Zugangsmittel in einem Konto. Persönliche Daten können nach Freigabe an den jeweiligen Onlinedienst übertragen werden. Das kann wiederholte Eingaben vermeiden.
Digital identifizieren
Die BundID stellt je nach Zugangsmittel unterschiedliche Vertrauensniveaus für Online-Anträge bereit.
Daten übernehmen
Im Konto hinterlegte Identitätsdaten können zur Vorbefüllung eines Online-Antrags verwendet werden.
Nachrichten empfangen
Behörden können Nachrichten, Statusinformationen und Bescheide an das BundID-Postfach senden.
Zugänge verwalten
Weitere Zugangsmittel lassen sich später ergänzen, sofern die persönlichen Daten übereinstimmen.
Wie läuft ein Online-Antrag mit BundID typischerweise ab?
- Verwaltungsleistung finden
Der Einstieg erfolgt meistens über das Portal einer Stadt, eines Landes oder über das Bundesportal. Dort wählen Sie die konkrete Leistung aus.
- Zur BundID wechseln
Wenn der Onlinedienst die BundID nutzt, werden Sie für Anmeldung oder Identifikation auf die offizielle BundID weitergeleitet.
- Passendes Zugangsmittel verwenden
Der Antrag bestimmt, welches Vertrauensniveau erforderlich ist. Ein Online-Ausweis erfüllt nach Angaben der BundID das höchste Vertrauensniveau.
- Daten prüfen und Antrag absenden
Nach der Identifikation kehren Sie zum Onlinedienst zurück. Dort prüfen Sie die übernommenen Angaben und schließen den Antrag ab.
Die BundID bearbeitet den Verwaltungsantrag nicht selbst. Fragen zu Fristen, Unterlagen oder Bearbeitungsstand gehören deshalb meist zur Behörde, die den jeweiligen Onlinedienst anbietet.
Welche Zugangsarten gibt es?
Die offizielle BundID nennt vier Möglichkeiten zur Kontoerstellung und Anmeldung. Nicht jede Zugangsart reicht für jeden Antrag aus.
| Zugangsart | Einordnung | Typische Voraussetzung |
|---|---|---|
| Benutzername und Passwort | Basisregistrierung. Für Kontoverwaltung und Vorgänge mit entsprechendem Niveau. | E-Mail-Adresse und selbst gewählte Zugangsdaten. |
| Online-Ausweis | Vertrauensniveau hoch. Von der BundID für Online-Anträge empfohlen. | Onlinefähiger Ausweis, persönliche PIN und AusweisApp auf Smartphone oder Computer. |
| ELSTER-Zertifikat | Vertrauensniveau substanziell. | Persönliche ELSTER-Zertifikatsdatei. Ein Organisationszertifikat ist dafür nicht vorgesehen. |
| Europäische ID | Das Vertrauensniveau hängt vom jeweiligen europäischen Identifizierungsmittel ab. | Eine unterstützte elektronische Identität eines anderen EU-Staates. |
Was bedeuten die Vertrauensniveaus?
Das Vertrauensniveau beschreibt, wie zuverlässig ein Zugangsmittel die Identität einer Person bestätigt. Ein einfacher Benutzername mit Passwort ist nicht dasselbe wie eine Identifikation mit dem Online-Ausweis. Deshalb kann ein Antrag oder eine Nachricht ein höheres Niveau verlangen.
- Basisregistrierung: Benutzername und Passwort.
- Substanziell: ELSTER-Zugang und bestimmte europäische Identitäten.
- Hoch: Online-Ausweis und bestimmte europäische Identitäten.
Das Niveau wirkt sich auch auf das Postfach aus. Eine Nachricht zu einem Antrag mit hohem Vertrauensniveau kann nur geöffnet werden, wenn die Anmeldung am Konto ebenfalls mit einem entsprechend hohen Zugangsmittel erfolgt.
BundID-Postfach und Anmeldung als Gast
Zum dauerhaften BundID-Konto gehört ein elektronisches Postfach. Darüber können Behörden Nachrichten, Statusinformationen und Bescheide zu Online-Anträgen übermitteln. Die BundID informiert zusätzlich über die hinterlegte E-Mail-Adresse über neue Eingänge.
Einige Onlinedienste erlauben eine einmalige Anmeldung als Gast. Dabei wird kein dauerhaftes BundID-Konto angelegt. Laut BundID steht dann auch kein BundID-Postfach zur Verfügung. Ob ein Gastzugang angeboten wird, entscheidet die zuständige Verwaltung für den jeweiligen Dienst.
Verwenden Sie zur Anmeldung nur https://id.bund.de/. Diese Website fragt keine Zugangsdaten ab. Weitere Prüfschritte finden Sie im Leitfaden BundID sicher erkennen.
Offizielle Quellen und Aktualität
Die Angaben auf dieser Seite wurden aus den aktuellen Hilfeseiten, der Kontoerstellung und der Datenschutzerklärung der BundID zusammengeführt. Wir verlinken bewusst auf die Originalquellen, weil sich Funktionen und Anforderungen ändern können.
- Hilfreiche Informationen der BundIDDefinition, Kontoerstellung, Postfach, Gastzugang und typische Abläufe.
- Offizielle KontoerstellungZugangsarten und Vertrauensniveaus.
- Datenschutzerklärung der BundIDDatenverarbeitung, Postfach und Gast-Anmeldung.
- BundesportalSuche nach digitalen Verwaltungsleistungen.